Um der Vielfalt der Recycling- und Entsorgungsprodukte gerecht zu werden, setzt Wessels Logistik seit Jahren auf den bewährten Einsatz von Absetz- und Abrollcontainer-Fahrzeugen. Diese ermöglichen ein automatisches Be- und Entladen.
Seit 2005 liegt uns eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, die uns dazu berechtigt, Abfälle auf unserem Betriebsgelände zu lagern und zu bearbeiten.
Auf einer Fläche von 2500 m² können so Bauschutt, Folien, Ersatzbrennstoffe sowie andere Abfälle gelagert werden.
Wir bieten sowohl für private Kunden als auch für Gewerbekunden eine zuverlässige Abfallentsorgung an.
Hierfür sind wir in der Lage die verschiedensten Container von 1,1 m³ bis hin zu 50 m³ zur Verfügung zu stellen, je nach Art und Umfang der gewünschten Abfallentsorgung.
Bei Fragen berät Sie unser fachkundiges Team jederzeit sehr gerne.
Umleerbehälter
Einsetzbar für Container von 1,1 bis 5 m³
Absetzkipper
Einsetzbar für Container von 5 bis 10 m³ – auf Anfrage auch größer
Abrollkipper
Einsetzbar für Container von 20 bis 50 m³
Container bestellen
Umleerbehälter | mit Deckel
1,1m³ HxBxL 1,30 x 1,40 x 1,20m
2,5m³ HxBxL 1,50 x 2,40 x 1,50m
5,0m³ HxBxL 1,80 x 2,40 x 2,10m
Absetzcontainer | offen mit Klappe
5m³ HxBxL 1,30 x 1,80 x 3,00m
7m³ HxBxL 1,50 x 1,80 x 3,50m
10m³ HxBxL 1,80 x 1,80 x 3,80m
Presscontainer | mit Deckel
20m³ HxBxL 2,40 x 2,55 x 6,50m
Einfüllhöhe 1,60 m
Abrollcontainer | offen
20m³ HxBxL 1,70 x 2,55 x 7,00m
40m³ HxBxL 2,40 x 2,55 x 7,00m
50m³ HxBxL 2,60 x 2,55 x 7,80m
Bestellen Sie einfach per Telefon unter
Richtig befüllen
Wenn Sie für Ihren Abfall wie z.B. Bauschutt Container bestellen, achten Sie bitte auf die richtige Befüllung. Es sollten keine anderen Abfälle als Bauschutt im Container entsorgt werden, damit für Sie keine zusätzlichen Kosten anfallen. Denn wenn Sie Bauschutt mit anderen Abfällen vermischen würde sich der Preis für den Container und die Entsorgung erhöhen. Desweiteren packen Sie bitte nicht über die Bauhöhe des Containers. Sollte sich an Ihrer Containerbestellung etwas ändern und Sie z.B. eine andere Abfallart entsorgt haben oder der Container überfüllt ist, so quittieren Sie dies bitte bei Abholung beim Fahrer und Sie erhalten eine Nachberechnung.
Stellplatz frei halten!
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Stellplatz am Tag der Containerlieferung auch frei ist, damit unser Fahrer Ihren Abfallcontainer problemlos abstellen kann.
Stellplatz öffentlich/privat
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer Containerstellung auf öffentlichem Straßenland (z.B. auf Gehwegen oder Parkplätzen) eine Stellgenehmigung benötigen, welche Sie beim Ordnungsamt oder Tiefbauamt beantragen können. Bei Stellung auf Privatgelände ist keine Genehmigung erforderlich.
Für eine problemlose Containerstellung benötigt unser Containerfahrzeug bei Durch- und Einfahrten eine Breite von 3 m und Höhe von 3,80 m. Der Container kann nur auf festem Untergrund und nur nach hinten vom LKW abgesetzt werden. Dieser benötigt eine Rangierfläche von ca. 12-15 m x 4 m um den Container problemlos abzustellen.
Mietdauer und Abholung
Der Container wird Ihnen die ersten 10 Tage frei zur Verfügung gestellt und ab dem 11 Tag wird eine Miete berechnet. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir arbeiten bezüglich unserer angebotenen Containerdienste und/oder Abfallentsorgungsdienste ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern (AGA), jeweils neueste Fassung.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter +49 2872 932249-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
info@wessels-recycling.de.
Was darf rein. Was darf nicht rein beim Bauschutt, Baumischabfall, Holz (behandelt, unbehandelt oder mit Schadstoffen), Gartenabfall, Erdaushub, Sperrmüll, Verpackungen (gemischt, Karton oder PE-Folien), Gewerbeabfall
Welche Größe benötigen Sie? Wir beraten Sie gern…
Bauschutt
Was darf rein? Bauschuttabfälle wie z. B.:
- Mauerwerk
- Backsteine
- Beton
- Betonziegel
- Blockstein
- Bodenmaterial
- Dachziegel
- Estrich
- Fliesen
- Feinsteinzeug
- Kacheln
- Kalkstein
- Keramik
- Klinkersteine
- Marmor
- Mauern
- Mörtel
- Mörtelreste
- Naturschiefer
- Natursteine
- Pflastersteine
- Pissoirs
- Putz
- Sandstein
- Schutt
- Straßenbruch (teerfrei)
- Toilettenschüsseln
- Tonziegel
- Waschbecken
- Zementreste
- Ziegel
Was darf nicht rein? Abfälle wie z. B.:
- Altholz
- Altreifen
- asbesthaltige Baustoffe
- Batterien
- Bimsstein
- Boden
- Brandabfälle
- Chemikalien
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Elektroschrott
- Erde
- Flüssigkeiten
- Gipskarton
- Grünschnitt
- Holz
- Kabel
- Kunststoffe
- Metall
- Müll
- Öl
- Restabfall
- Sand
- Schilf
- Schlacke
- Schornsteinschutt
- Tapeten
- Teerhaltiger Straßenbruch
- Ytong etc.
Baumischabfall
Was darf rein? Baustellenmischabfall (mit maximal 15% Mineralik) wie z. B.:
- Altkleider
- Altmöbel
- Blech
- Eimer
- Folien
- Gipskarton
- Gummi
- Holz
- Kabel
- Kabelreste
- Kunststoffe*
- Paletten
- Papier
- Pappe
- Sägespäne
- Strohmatten
- Tapentenreste
- Teppichreste
- Textilien
- Verpackungen
- Verpackungsstyropor
Was darf nicht rein? Baustellenmischabfall wie z. B.:
- Asbest
- Elektroschrott
- Carbon
- Dachpappe
- Dämmmaterial*
- glasverstärkte Kunststoffe**
- Farben und Lacke
- sowie alle gefährlichen Abfälle
**z. B.: Fahrradhelme, Sportgeräte, Windkraftanlagen, Karosserieteile, CFK, GFK, CF, PA-CF
Nicht mehr als 15% mineralische Abfälle, wie Bauschutt, Ziegel, Steine etc.!
Behandeltes Holz
Was darf rein? Altholz oder Bauholz, maximale Kantenlänge 250cm, wie z. B.:
- lackierte Hölzer
- Spanplatten
- Furnierholz
Verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Holz, wie z. B.:
- Leimholzplatten
- Möbel
- Innentüren
- Dielen
- Fußböden
- Parkett
- Kisten
- Möbelteile aus Holz
- Profilbretter
- Deckenpaneele
- Zierbalken
- Holzspiegelung
- Bauspanplatten
Was darf nicht rein? Abfälle, wie z. B.:
- Glas
- Baumstämme
- Baumstubben
- Wurzeln
Holz mit einer Kantenlänge von über 250cm
Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmitteln, wie z. B.:
- Gartenzäune
- Jägerzäune
- Fensterholz
- Türen
- Fensterrahmen
- Türrahmen
Stark lackiertes oder druckimprägniertes Holz, wie z. B.:
- Holzzäune
- Balkongeländer
- Außentüren
- Gartenmöbel
- Holzterassen
- Pflanzpfähle
- Zäune
- Sichtschutzwände
Unbehandeltes Holz
Was darf rein? Holz unbehandelt, wie z. B.:
- unbehandeltes Abbruchholz
- Bauholz, oder Altholz wie z. B.: naturbelassenes Holz, Paletten, Holzkisten
Was darf nicht rein? Abfälle, wie z. B.:
- Glas
- Gartenzäune
- Jägerzäune
- Fensterholz
- kesseldruckimpgrägnierte Hölzer
- stark lackiertes Holz
Holz mit Schadstoffen
Was darf rein? Unbehandeltes und behandeltes Holz (s. o.) sowie
- Fensterholz
- Gartenzäune
- Fensterholz (ohne Glas)
- Türen
- Fensterrahmen
- Türrahmen
- stark lackiertes Holz
- Holzzäune
- Balkongeländer
- Außentüren
- Gartenmöbel aus Holz
- Holzterrassen
- Pflanzpfähle
- imprägniertes Holz*
- Holzkisten
Was darf nicht rein? Abfälle, wie z. B.:
- Glas
- Metalle
- Elektroschrott
Bauschuttabfälle, wie z. B.:
- Mauerwerk
- Beton
- Kacheln
- Ziegel
- Fliesen
- Schutt
- Keramik
- Erde
- Mörtel
- Backsteine
- Putz
- Mauern
- Sand
- Marmor
- Sandstein
- Dachziegel
- Tonziegel
- Zementreste
- Estrich
- Straßenbruch
- Bodenmaterial
- Pflastersteine
- Mörtelreste
Holz mit einer Kantenlänge über 250cm
Gartenabfall
Was darf rein?
- Grünschnitt
- Gräser
- Unkraut
- Kompost
- Mulch
- Strauchwerk
- Laub
- Blumen
- Blätter
- Rasenschnitt
- Heckenschnitt
- Stauden
- Erdanhaftungen
- Astwerk*
- Wurzeln*
Was darf nicht rein?
- Steine
- Boden
- Erde*
- Kunststoff
- Plastik
- Schutt
- Metalle
- Äste**
- Wurzeln**
**über 15cm Durchmesser
Erdaushub
Was darf rein?
- Boden
- kleine Steine*
- Kieselsteine
- Baggergut
- Erdreich
- Sand
Was darf nicht rein?
- Lehm
- Lehm-Stroh-Gemisch
- verunreinigte Erde
- kontaminierte Erde
- Wurzeln
- Äste
- Metalle
- Laub
- Schilf
- Grasnarbe
Bauschutt und Abfälle, wie z. B.:
- Altholz
- Altreifen
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Gips
- Flüssigkeiten
- Holz
- Kunststoffe
- Müll
- Restabfall
Sperrmüll
Was darf rein?
- Sperrige Gegenstände
- Couchen
- Stühle
- Sofas
- Schränke
- Tische
- Bettgestelle
- Regale
- allgem. Hausrat
Was darf nicht rein?
- Elektroschrott
- Gartenabfall
- Bauschutt
- Kfz-Teile
- Reifen
Sonderabfälle, wie z. B.:
- Asbest
- Brandabfälle
- Dämmmaterial*
- Chemikalien
- Dachpappe
- Bauabfälle
- Steine
- Erde
Gemischte Verpackungen
Was darf rein?
- Papier
- Pappe
- Styroporformteile
- Styroporchips
- Kunstoffsäcke
- Kunstoffeimer
- Tüten
- Abdeckplanen
- Zellstoffabfälle
Was darf nicht rein?
- Holz
- Metalle
- Plastik
- Erde
- Boden
- Baustoffe
- Kabel
- Chemikalien
- Gartenabfälle
- Dämmmaterial
Altpapier/Kartonagen
Was darf rein?
- Pappe
- Papier
- Kartonagen aus Pappe
- Papiertüten
- Wellpappe
- Kataloge
- Prospekte
Was darf nicht rein?
- Aktenordner
- einfolierte Papiere
- laminierte Papiere
Abfälle, die nicht ausschließlich aus Papier oder Pappe sind
Gewerbeabfall
Gewerbeabfälle, sind Abfälle, die den Abfällen aus privaten Haushalten nach Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.
Was darf rein? Gewerbeabfälle, wie z. B. aus
- Restaurants
- Praxen
- Büros
- Schulen
- Kindergärten
- Handwerk
- Dienstleistungsgewerbe
- öffentliche Einrichtungen
Was darf nicht rein? Abfälle, wie z. B.:
- Elektrogeräte
- Mineralik
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
info@wessels-recycling.de